Wege zum Wunschkind
Kryokonservierung
Einfrieren von Eizellen, Samenzellen, Embryonen oder Hodengewebe
Diese eingefrorenen Proben könne dann zu einem späteren Zeitpunkt aufgetaut und für einen späteren Versuch verwendet werden. Die Kryokonservierung ist in Österreich durch das Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt.
Es dürfen:
- Unbefruchtete Eizellen (nur bei medizinischer Indikation – z.B. Krebs)
- Samenzellen
- Embryonen
- Hodengewebe
kryokonserviert werden. Die Aufbewahrung ist bis auf Widerruf oder bis zum Tod der Person, von der sie stammen, erlaubt. Entwicklungsfähige Zellen (also Embryonen) dürfen nur bis auf Widerruf der Frau, von der die Eizellen stammen, höchstens jedoch 10 Jahre, aufbewahrt werden.
Im Kinderwunschzentrum Gynandron kommt die neueste Methode der Kryokonservierung, das sogenannte „Schockfrieren“ oder „Vitrifikation“, zum Einsatz. Die Lagerung erfolgt im flüssigen Stickstoff bei – 196° C.
Für die aufwendige Lagerung ist eine jährliche Gebühr zu entrichten. Sie können Ihr Depot jederzeit auflösen. Die Auflösung muss schriftlich mit Unterschrift und Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.
Kryokonservierung von Samenzellen
Samenzellen können kryokonserviert werden, um diese zu einem späteren Zeitpunkt für eine Behandlung mit Insemination (IUI) oder IVF verwenden zu können.
Da die Beweglichkeit der Samenzellen nach dem Auftauen etwas reduziert ist, eignet sich nicht jede Samenprobe zur Kryokonservierung.
Wann werden Samenproben kryokonserviert?
- vor einer Chemo – oder Strahlentherapie bei Hodenerkrankungen
Diese Therapien können zu einer dauerhaften Einschränkung der männlichen Fruchtbarkeit führen. Das Anlegen eines Samendepots zur Erfüllung eines späteren Kinderwunsches ist daher sinnvoll.
- Abwesenheit des männlichen Partners (beruflich, privat) am Tag des Eisprungs bei einer geplanten Therapie (IVF, IUI)
Um die Therapie nicht ausfallen zu lassen, kann die vorher eingefrorenen Samenprobe am Tag des vorgesehenen Eingriffs aufgetaut werden und zur Anwendung kommen.
- Einfrieren von Gewebeproben nach TESE
Ist eine Gewebeentnahme aus dem Hoden zur Gewinnung von Samenzellen erforderlich, so können noch vorhandenen Proben, die Samenzellen enthalten, kryokonserviert werden.
Diese Proben stehen dann zu einem späteren Zeitpunkt zur Erfüllung des Kinderwunsches zur Verfügung.
Kryokonservierung von Embryonen (befruchtete Eizellen)
Gut entwickelte Embryonen, die nicht für den Embryotransfer zum Einsatz kommen, können kryokonserviert werden. Nach dem Gesetz ist eine Lagerung für 10 Jahre erlaubt.
Besteht wieder Kinderwunsch, können diese Embryos aufgetaut und in die Gebärmutter eingesetzt werden. Der Vorteil besteht darin, dass als Vorbereitung keine Hormontherapie mit Spritzen und keine operative Eizellentnahme mehr erforderlich sind. Lediglich eine vorausgehende Hormontherapie mit Tabletten zum Aufbau der Gebärmutterschleimhaut ist notwendig.
Es werden nur gut entwickelte Embryonen eingefroren – dann ist mit den heutigen Techniken eine Überlebensrate der aufgetauten Embryonen von über 80 % zu erzielen.
Kryokonservierung von unbefruchteten Eizellen
Die Einfriertechnik bei Eizellen wurde in den letzten Jahren stark weiterentwickelt – jedoch ist die Überlebensrate noch etwas niedriger als bei der Kryokonservierung von Embryos
Wann werden Eizellen kryokonserviert?
- bei Vorliegen einer Krebserkrankung, bei der eine Chemo/Strahlentherapie geplant ist
Vor der geplanten Chemo/Strahlentherapie werden Eizellen entnommen und eingefroren.
Nach überstandener Therapie können diese Eizellen bei bestehendem Kinderwunsch aufgetaut und mit dem Samen des Partners befruchtet werden, um auf diesem Wege eine Schwangerschaft zu erzielen.
- Eigenvorsorge durch Einfrieren eigener Eizellen („Social Egg Freezing“)
Da die Befruchtungsfähigkeit der Eizellen mit zunehmendem Alter abnimmt, besteht bei jungen Frauen, die derzeit keine Partner haben oder sich erst den Kinderwunsch in einigen Jahren erfüllen wollen, der Wunsch, eigene Eizellen einfrieren zu lassen. Diese „jungen“ Eizellen haben in späteren Jahren eine höhere Schwangerschftschance.
Das „Social Egg Freezing“ ist in Österreich jedoch verboten und kann nur im benachbarten Ausland erfolgen.