Wege zum Wunschkind

Gesetzeslage

Verschiedene Gesetze regeln die Durchführung einer In Vitro Fertilisation

Damit eine In Vitro Fertilisation durchgeführt werden darf, müssen in Österreich sowohl von den Kinderwunschkliniken als auch von den Kinderwunschpaaren verschiedene Gesetze  eingehalten werden. 

Welche Methoden und bei wem diese zur Anwendung kommen dürfen, regelt das Fortpflanzungsmedizingesetz.  Dieses legt auch fest, wer diese Behandlungen unter welchen Voraussetzungen durchführen darf. So dürfen IVF-Behandlungen nur  zertifizierte Kliniken mit speziell ausgebildeten Personal  angeboten werden. 

Das Gewebesicherheitsgesetz regelt genau, welche Untersuchungen bei Kinderwunschpaaren vor einer IVF-Behandlung erfolgen müssen und wie mit gewonnenen Eizellen, Samenzellen und Embryonen umgegangen werden darf (z.B. Lagerungsfristen beim Tieffrieren von Eizellen, Samenzellen und Embryonen, Transport etc.) 

Das IVF-Fondsgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen der Staat eine finanzielle Unterstützung gewährt. 

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